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Bund und Länder haben sich heute auf einen gemeinsamen Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der coronabedingten Kontaktbeschränkungen geeinigt.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage der 3 Kriterien einen Prozess der Wiedereröffnung des freien grenzüberschreitenden Verkehrs innerhalb der Union einzuleiten.
Arbeiten in der Pandemie -mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Die nachfolgend beschriebenen, besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zusichern,...
In Sachsen-Anhalt gilt: Kontaktbeschränkungen gelten unverändert bis 3. Mai, dann erfolgt eine neue Risko Bewertung, Spaziergänge zu zweit oder mit Familie erlaubt, Ausflüge sind untersagt.