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Diese Verordnung tritt am 3. April 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24. März 2020 (GVB1.LSAS.54) außer Kraft.
Verstöße gegen die 3. Corona-Eindämmungsverordnung können mit Bußgeldern oder mit Geldstrafen und Haft mit bis zu 2 Jahren geahndet werden. Der Katalog führt 12 Punkte auf und nennt Regelsätze, die von ...
Grundsicherung kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder ...
Das Wandern auf dem Hexenstieg im Harz erfolgt nach einem Urteil des Landgerichts Magdeburg auf eigene Gefahr. Die 10. Zivilkammer des Gerichts wies mit dieser Begründung am Mittwoch die Klage eines Mannes aus dem Landkreis Friesland gegen die ...