Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung—4.SARS-CoV-2-EindV).
Die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
- Im ÖPNV und beim Einkaufen dringend Mund-Nasen-Maske empfohlen
- Kindernotbetreuung wird auf Lehrer/innen und Verkäufer/innen erweitert
- Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime weiterhin Besuchsverbot
- Großversammlungen und Veranstaltungen bis 31. August untersagt
- Auch kleine Veranstaltungen und Versammlungen durch Kontaktverbot untersagt
- Ab 20. April dürfen Geschäfte bis 800 Quadratmeter (Mietvertrag) öffnen
- Autohändler, Buchhändler und Fahrradhändler dürfen öffnen, keine Quadratmeterbegrenzung
Universitäten und Hochschulen starten digital - Schulbetrieb beginnt teilweise am 23. April
Prüfungsjahrgänge 2020 starten am 23. April mit den Prüfungsvorbereitungen
Unterrichtsstart am 4. Mai für Schulabschluss 2021, Andere Klassen starten nach und nach
Restaurants, Hotels, Friseure, Museen oder Zoos bleiben weiter geschlossen
Touristisches Reisen und Übernachten ist bis 4. Mai verboten
Verstöße werden mit Bußgeldern belegt.
Alle bisherigen Reglungen der 3.Verordnungen bleiben bestehen.
Details und weitere Informationen entnehmen Sie bitte der 4. Verordnung als PDF
Ergänzend dazu Begründung zur 4. Eindämmungsverordnung.