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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft und soll qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten den Weg nach Deutschland erleichtern.
Das Konzept umfasst dabei stets die enge Kooperation mit den touristischen Destinationen: „Diese treten als Veranstalter und Koordinator auf, passen die Programme an die Bedürfnisse ihrer lokalen Leistungsträger an.