Informationsportal Ukraine
Diese Seite bündelt wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine sowie touristische Leistungsträger, die den Geflüchteten freie Stellen in ihren Betrieben anbieten möchten.
Um eine möglichst hohe Aktualität zu gewährleisten, wird auf entsprechende Websites der Bundes- und Landesregierung, sowie weiterer Anlaufstellen und Hilfsorganisationen verwiesen.
Für die Inhalte auf den hier verlinkten Websites ist der Tourismusverband Sachsen-Anhalt e. V. nicht verantwortlich.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes finden Sie aktuelle Informationen zur Situation in der Ukraine inkl. Reisewarnung und Fragen bzgl. ukrainischen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz in der Ukraine.
Außerdem berichtet die IHK Halle-Dessau über die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine sowie in Russland/Belarus und die daraus resultierenden Folgen. Hier finden Sie Informationen zu Veranstaltungen, Wirtschaftsschutz, Unterstützung für Geflüchtete und Angebote für Unternehmen sowie zu Sanktionen gegen Russland.
Informationen der Bundesregierung:
Die Bundesregierung hat das Hilfeportal www.germany4ukraine.de ins Leben gerufen. Hier finden Sie Informationen zu Unterkunft, medizinischer Versorgung, Arbeit und Soziales sowie Mobilität.
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland gibt es beim Bundesministerium des Innern und für Heimat und beim Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge.
Informationen der Landesregierung Sachsen-Anhalt:
Das Ministerium für Inneres und Sport hat Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Sachsen-Anhalt zusammengestellt. Eine Übersicht über die zuständigen Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
Weitere Informationen für Sachsen-Anhalt erhalten Sie auf dem Integrationsportal Sachsen-Anhalt und der Ukrainehilfe in Sachsen-Anhalt. Hier finden Sie Inhalte zu Ansprechpersonen und Beratungsstellen, Sozialhilfe, Deutschkursen, Gesundheit, Arbeit, Wohnen und Leben.
Ukrainer:innen können in Deutschland Arbeit aufnehmen, sobald ihnen die zuständige Ausländerbehörde die vorläufige Bescheinigung ("Fiktionsbescheinigung") über ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 AufenthG ausstellt. Diese, sowie die spätere Aufenthaltsgenehmigung benötigt den Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt". Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierfür ein FAQ zusammengestellt. Die zuständigen Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
Zu beachten: Für einige Berufe ist die Anerkennung von Berufsqualifikationen Voraussetzung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Bundesagentur für Arbeit ist Anlaufstelle für alle Geflüchteten, die Unterstützung und Beratung bei der Jobsuche, Qualifizierung und Anerkennung von Berufsabschlüssen benötigen oder Deutsch lernen möchten.
Sachsen-Anhalt
Die Fachstelle für die Beratung migrantischer Arbeitskräfte hat ein Informationsblatt für Geflüchtete aus der Ukraine zu Arbeitsrecht, Mindestlohn und Sozialversicherung herausgegeben. Dieses Informationsblatt finden Sie hier.
Das Integrationsportal Sachsen-Anhalt verweist zusätzlich auf Anlaufstellen, die für die Gewinnung von ausländischen Arbeitskräften zuständig sind.