FAQ zur Zweiten SARS‐CoV‐2‐Eindämmungsverordnung vom 24.03.2020
Fragen und Antworten kurz zusammengefasst
Sachsen-Anhalt hat im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus die Einschränkungen für die Bevölkerung präzisiert. Die Zweite Corona-Eindämmungsverordnung fasst Regelungen der vergangenen Tage zusammen und setzt die Ergebnisse des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten um.
Wichtige und häufige Fragen sind hier zusammengestellt. Zum Beispiel:
Für welchen Zeitraum gilt die zweite Eindämmungsverordnung?
Die Verordnung tritt am 25. März 2020, 00:00 Uhr, in Kraft und mit Ablauf des 19. April 2020, 0:00 Uhr, außer Kraft. Die in § 18 geregelten Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum gelten bis zum05. April 2020, 00:00 Uhr.
Welche Regelungen gelten fürHotels,Pensionetc.?
Den Betreibern von Beherbergungsstätten, wie z. B. Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Pensionen und vergleichbaren Angeboten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht‐und Sportboothäfen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern, Ferienwohnungenetc. ist es untersagt,Personen zutouristi schen Zwecken zu beherbergen.
weitere Antorten finden Sie in dem PDF Dokument, dass zum Download zur Verfügung steht.