Erleichterte Kurzarbeitergeldregelungen

ist befristet bis einschließlich 31. Dezember 2021

SARS - CoV 2, Corona, Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - Fragenkatalog des BMAS zum Kurzarbeitergeld

Dieses Gesetz wurde am 14. März 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 15. März 2020 in Kraft getreten. Die in dem Gesetz enthaltene Ermächtigung der Bundesregierung Verordnungen mit erleichterten Kurzarbeitergeldregelungen zu erlassen ist befristet bis einschließlich 31. Dezember 2021. Entsprechende Verordnungen sollen schnellstmöglich beschlossen werden. Nach Verlautbarungen des Bundesarbeitsministeriums sollen die Erleichterungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten können:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsambeschaeftigung-sichern.html

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat einen Fragen- und Antwortenkatalog zum Thema "Kurzarbeit und Qualifizierung" veröffentlicht (FAQ, Stand 16. März 2020) als Anlage beifügen.

weitere Informationen entnehmen Sie bitte direkt den Seiten des BMAS