Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) beschlossen, die am 1. September 2022 in Kraft tritt und bis 28. Februar 2023 gelten soll. Sie ordnet unter anderem ein Nutzungsverbot bestimmter Heizungsarten für private Pools (§4) und Einschränkungen der Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler (§8) an.
Zur Durchführung von Weihnachtsmärkten ist §8 auf S. 24 von Bedeutung. Demnach ist die Beleuchtung, die zur Durchführung von Weihnachtsmärkten notwendig ist, von Einschränkungen dieser Verordnung im Hinblick auf Außenbeleuchtung ausgenommen.