Vermieten von Ferienunterkünften

Für die Vermietung von Ferienhäusern, -wohnungen und -zimmern gelten grundsätzlich Vorschriften – unabhängig davon, ob eine eigene Immobilie regelmäßig oder die Mietwohnung kurzzeitig an Gäste vermietet wird. Jeder Gastgeber ist für die Einhaltung der Regelungen und gesetzlichen Pflichten selbst verantwortlich und sollte sich im Detail informieren.