Verbesserungen bei den Härtefallhilfen
Die Ampelkoalition hat im Rahmen einer Anpassung für die Strom- und Gaspreisbremsen neue Sonderregelungen für Härtefälle auf den Weg gebracht. Nun können auch energieintensive touristische Betriebe Anträge auf Härtefallhilfen stellen, die im Jahr 2021 zeitweise pandemiebedingt schließen mussten und aus diesem Grund einen niedrigen Energieverbrauch hatten. Besonders bei touristischen Betrieben mit Sauna- und Wellnessangeboten aber auch bei Freizeitparks können die Unterschiede sehr relevant sein. Der Deutsche Tourismusverband hatte sich gemeinsam mit anderen Verbänden von Anfang an dafür stark gemacht, dass der sogenannte Referenzzeitraum Rücksicht auf die Corona-bedingten Schließungen nimmt. Dieser Forderung ist die Koalition nun gefolgt.
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