Gaststättengesetz Sachsen-Anhalt
Die wichtigsten Änderungen nach Inkrafttreten im Jahr 2014
Vor Inkrafttreten des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt war die Aufnahme eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank an eine personen-, raum- bzw. ortsbezogene Erlaubnispflicht geknüpft. Diese Verknüpfung besteht nicht mehr. In der Kurzübersicht können Sie Existenzgründer bzw. Unternehmer über die wichtigsten Änderungen informieren.
22.08.2018