BAFA-Beratungshilfe vorerst gestoppt
Genehmigungsstopp beim Corona-Modul des Beratungsprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows“: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat angekündigt, wegen eines erhöhten Betrugsrisikos bei unerwartet hohem Beitragsaufkommen Anträge dazu nicht mehr zu bestätigen. Die zuständigen Antrags- und Abrechnungsstellen im BAFA sind angewiesen, bis auf weiteres keine sogenannten Inaussichtstellungen zu versenden – erst mit einem solchen Dokument kann formal eine Beratung beginnen. Bisher ist unklar, wann Anträge wieder genehmigt werden und Fördermittel fließen können.
Das Corona-Modul im BAFA-Beratungshilfeprogramm wurde speziell für kleine und mittlere Firmen aufgelegt, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und Unterstützung brauchen. Betroffene Unternehmen konnten demnach bisher für Beratungsleistungen – bis zu einer Maximalhöhe von 4.000 Euro – eine Vollfinanzierung erhalten: einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Die IHK-Organisation rechnet nicht damit, dass das Corona-Modul des Beratungshilfeprogramms auf absehbare Zeit wieder aufgenommen wird. Anträge können jedoch weiterhin für die regulären Module des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ gestellt werden. Hierbei können Existenzgründer ebenso wie bereits länger am Markt tätige Unternehmen aus Sachsen-Anhalt eine Förderung von 80 Prozent des Beratungshonorars erhalten.
Die Obergrenze liegt für junge Firmen bei 4.000 Euro und für etablierte bei 3.000 Euro. Unternehmen in Schwierigkeiten können eine 90-prozentige Förderung bekommen.