Urlaub auf dem Land
MULE fördert ländlichen Tourismus
Antrag bis 3. Mai einreichen – 1,6 Millionen Euro stehen zur Verfügung
Übernachten in der Scheune? Die heimische Tier- und Pflanzenwelt besser kennenlernen? Auf einem gut ausgeschilderten Pfad wandern? Urlaub auf dem Land in Sachsen-Anhalt kann so vielfältig sein! Um den Tourismus im ländlichen Raum zu stärken, fördert das Landwirtschaftsministerium Investitionen, mit denen touristische Entwicklungspotentiale erschlossen werden.
"Wenn wir in Tourismusprojekte in unseren Dörfern investieren, sichern wir die nachhaltige Entwicklung auf dem Land. Ich habe in den vergangenen vier Jahren in Sachsen-Anhalt sehr viele Menschen mit großartigen Ideen getroffen; Menschen, die andere begeistern und gemeinsam konkrete Projekte umsetzen wollen. Für Projekte, die Gäste auf‘s Land locken, haben wir jetzt eine finanzielle Unterstützung parat. Wenn Sie einen überzeugenden Projektvorschlag haben, reichen Sie Ihren Antrag ein! Ich wünsche den Antragstellenden viel Erfolg"; ermuntert Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert zur Beteiligung.
Anträge, die am 3. Mai 2021 (Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass sie förderfähig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Das Förderbudget für die auszuwählenden Anträge beträgt 1,6 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände, gemeinnützige juristische Personen, wie zum Beispiel Vereine und auch Privatpersonen.
Hintergrund:
Die "touristische Infrastruktur" ist Teil der Maßnahme Dorferneuerung und -entwicklung. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020) Teil D - Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur in der jeweils geltenden Fassung.
Die notwendigen Antragsunterlagen sind abrufbar unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Investitionsförderung, FP 6315)