Soforthilfe für KünstlerInnen und SchriftstellerInnen

Auch der Tourismus lebt von Kultur und Kunst

Zu den einzelnen Maßnahmen:

1. Kurzfristige Unterstützung in Höhe von 400 € pro Monat und Person. Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt.

Zum Antrag

Die Antragsberechtigten müssen ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Rechtsgrundlage ist die Ausnahmeregelung Nr. 7.4 der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Bewilligungsstelle ist das Landesverwaltungsamt. Das Antragsformular wird in Kürze auf der Webseite des Landesverwaltungsamts zur Verfügung stehen.

Antrag per E-Mail (SCAN-Format) an kultur(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

oder auf dem Postweg

Landesverwaltungsamt, Referat 303, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)

Zusätzlich gilt: Wer sein Einkommen aufgrund von Einbrüchen durch Absagen o.ä. nach unten korrigieren muss, sollte dies unbedingt auch der Künstlersozialkasse melden. Damit sinken auch die monatlichen Beitragszahlungen.(leider ist die Website zur Zeit sehr überlastet)

Das Formular:https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf?fbclid=IwAR11z0rzS8xlI6ihL-DpqnjCc0Bmz3kVdAudtiZ6fzDhN8tTQs91qK1ClGs

Fragen und Antworten zur Künstlersozialversicherung finden Sieauch auf den Seiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS

2. Flexibilität im Umgang mit genehmigten,nach der Kulturförderrichtlinie des Landes geförderten ProjektenFür Projekte, die wegen der Pandemie nicht wie beantragt durchgeführt werden können sowie Projekte, diezwischenzeitlich abgesagt worden sind, soll geprüft werden, obbereits entstandene,unabwendbare Kostenund Regressansprüche als zuwendungsfähig anerkannt werden.Bei jedem der kritischen Fälle wird dasLandesverwaltungsamt individuell und sorgfältig mit den Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern nach einer Lösung suchen.

Projektträger sollen sich nach einer Förderung rechtzeitig bei dem Landesverwaltungsamt melden, wenn sie die Maßnahme nicht oder nur teilweise durchführen können.