So nutzen Hoteliers­ Beratungs-Förderung

Wer sich als Hotelier beraten lässt, kann sich dies vom Staat bezuschussen lassen. Geförderte Mentorings bieten beispielsweise einige Mitglieder der Foodservice Consultant Society International Deutschland-Österreich (FCSI) an.

Die Herausforderungen in der Hotellerie sind vielfältig. Deshalb lohnt es, sich mit sachkundigen und neutralen Experten auszutauschen. Wer derartige Leistungen in Anspruch nimmt, könnte Zugriff auf den Fördertopf des Bundeswirtschaftsministeriums bekommen. Die Antragstellung hierfür erfolgt online über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de. Dabei fungiert die Gesellschaft zur Förderung des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes (Interhoga) mit Sitz in Berlin als Leitstelle für die Hotellerie.

Wer bekommt wie viel Förderung?

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wurde die Förderung 2016 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie neu strukturiert. Zudem wurden die Richtlinien mit Wirkung zum 2. April 2019 nochmals aktualisiert. Demnach gilt: Ein neu gegründetes Unternehmen, das nicht länger als zwei Jahre am Markt ist, fällt unter eine Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro. Ein bestehender Betrieb, der als solcher ab dem dritten Jahr nach der Gründung gilt, hat eine Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro. Und ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten liegt ebenfalls bei 3.000 Euro.

Was gilt als Gründungszeitpunkt?

Zu berücksichtigen ist, dass der Gründungszeitpunkt in den meisten Fällen nicht identisch ist mit dem Tag, an dem ein Hotel oder Restaurant seine Pforten öffnete. Entscheidend ist der Tag der Handelsregistereintragung. Und dieser kann bei einer längeren Bau- und Planungsphase schon mal zwei bis drei Jahre zurückliegen.

Generell gilt:

Bestandsunternehmen dürfen für eine Beratung nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Eine wichtige Neuerung ist zudem, dass die Beratungskosten seit April 2019 vor Einreichung des Verwendungsnachweises vom Auftraggeber in voller Höhe bezahlt werden müssen. Nicht gefördert werden unter anderem Beratungen zu Rechts- und Versicherungsfragen, Planungsleistungen sowie Schulungen und Workshops. Die Fördersätze – basierend auf der entsprechenden Bemessungsgrundlage – betragen 80 Prozent in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne die Region Leipzig), 60 Prozent für die Region Lüneburg und 50 Prozent für alle anderen Bundesländer.

Beratungen anbieten darf nur, wer den strengen Anforderungen der BAFA genügt und ein eigenes Qualitätssicherungssystem nachweisen kann. Bei der FCSI bieten geförderte BAFA-Beratungen unter anderem Martina Carduck, Hildegard Dorn-Petersen, Maria-Luise Gerber, Björn Grimm, Ulf Hägermann, Martin Rahmann, Edith Roebers, Iris Schmid und Bettina von Massenbach.

Alle Kontaktdaten gibt es unter www.fcsi.de