Projektförderung „Landmusik"
Eine Initiative der Konferenz der Landesmusikräte und des Deutschen Musikrats e.V.
Der Deutsche Musikrat führt das Programm Landmusik mit Fördermitteln der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch. Ziel ist die Stärkung des Musiklebens im
ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen
Räumen zu leisten. Die kulturelle Vielfalt, die das Musikland Deutschland ausmacht, soll auch in
der Fläche wahrnehmbar sein.
Die Projektförderung Landmusik unterstützt Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum
erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region stärken.
Projekte können anteilig bis zu 75% mit einem Förderbetrag von mindestens 2.000 und bis
maximal 10.000 € gefördert werden. Dieses Förderformat richtet sich an Profis und Laien
gleichermaßen.
Antragsberechtigt sind:
● Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen
● Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.)
● Kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform
Die geförderten Projekte müssen an einem konkreten Ort im ländlichen Raum stattfinden.
Ob ein klassisches Konzert in der Scheune, ein Wettbewerb von Schüler*innenbands, ein Erlebnispfad zu musikalischen Inspirationsorten, musikalische Begegnung von Migrationskulturen und Musikvereinen, DJing, Übungsräume in ungenutzten Gebäuden, gemeinsames Musizieren von Profi- und
Amateurmusiker*innen, alle Initiativen sind willkommen, solange sie sich auf einen konkreten
ländlichen Ort beziehen und grundsätzlich für jeden/jede zugänglich sind.
Eine fachkundige Jury bewertet unter den eingehenden Anträgen die Qualität und die
Kreativität des musikalischen Angebotes.
Die vollständigen Projektunterlagen werden ausschließlich per Upload über das Portal
https://landmusik.org/ ab 23.4.2021 bis zum 14.5.2021, 23:59 Uhr (Einsendeschluss) eingereicht.
Weitere Informationen zur Art und dem Umfang der Förderung, zur Jury und den Bewertungskriterien oder zu den Antragsunterlagen finden Sie im angefügten Dokument oder unter dem oben angegeben Link.