Mit Dorfgemeinschaftsläden wohnortnahe Versorgung unterstützen

1 Mio. Euro für Förderprogramm "DorfGemeinschaftsläden"

Lebenswerte Dörfer müssen die Möglichkeit bieten, sich wohnortnah mit dem Nötigsten versorgen zu können. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten fördert deshalb mit einer Million Euro auch in diesem Jahr vorbereitende Untersuchungen sowie Investitionen, um neue Dorfgemeinschaftsläden einzurichten oder bestehende zu erweitern.

"In unseren Dörfern leben viele engagierte Menschen, die ihr Umfeld aktiv gestalten wollen. Für diese Menschen ist ein Dorfgemeinschaftsladen mehr als nur ein fußläufig erreichbarer Lebensmittelversorger," sagt Minister Sven Schulze. "In Dorfgemeinschaftsläden findet ein reges Dorfleben statt. Hier treffen sich die Menschen und tauschen sich aus. Das fördert den Zusammenhalt und macht das Leben auf dem Dorf attraktiv. Ich freue mich daher besonders, mit dem Förderprogramm 'DorfGemeinschaftsläden' diese örtliche Eigeninitiative weiterhin unterstützen zu können", erklärt Minister Sven Schulze. 

Hintergrund zum Förderprogramm "DorfGemeinschaftsläden"

Das Förderprogramm "DorfGemeinschaftsläden" existiert seit 2021 als dauerhaftes Angebot für Kommunen, Vereine oder Privatpersonen um Dorfgemeinschaftsläden zu schaffen, zu ergänzen oder zu erweitern und die Grundversorgung ländlich geprägter Orte aufzuwerten. Ein Dorfgemeinschaftsladen verbindet die Nahversorgung mit mindestens zwei weiteren Dienstleistungen und funktioniert als innerörtlicher Treffpunkt mit sozialer, kultureller oder ähnlicher Ausprägung verbunden.

⇒ Weiterer Überblick zum Förderprogramm

Anträge für das Förderprogramm, die bis zum 22. Juli 2022 (Stichtag bzw. Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass sie förderfähig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 2020-2023" (GAK) und wird mit Bundes- und Landesmitteln finanziert. 

Die Antragsunterlagen können unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Investitionsförderung, FP 6315 DorfGemeinschaftsläden) abgerufen werden. Fragen beantwortet das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).