MikroKulturFonds - kleine Projekte können Großes bewirken!
Bis zum 31. März 2025 ist der MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt ausgeschrieben. Hier finden Sie
- das Antragsformular,
- das Merkblatt und
- die Tipps für die Antragstellung.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Mikroprojekten. Setzen Sie sich dazu entweder mit den Kulturverbänden in Verbindung, schreiben Sie eine E-Mail an mikrokulturfonds@lhbsa.de oder rufen Sie an: 0345 / 135 1 68 79
Mikroförderung in Sachsen-Anhalt – ein Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich
Ziel der Mikrokulturförderung in Sachsen-Anhalt ist es, Engagierte und Vereine mit einem einfache Antragsverfahren zu motivieren, Mikroprojekte durchzuführen, die die kulturelle Vielfalt unseres Bundeslandes präsentieren und das bürgerschaftliche Engagement einmal mehr sichtbar machen.
Insgesamt 74.000 Euro (davon 20.000 Euro im Regelfonds MikroKulturFonds und ca. 54.000 Euro im Sonderfonds MikroKultur) stellt das Land Sachsen-Anhalt 2025 für gemeinnützige und im Ehrenamt ausgeführte Kleinst- bzw. Mikroprojekte im Bereich der Kunst und Kultur zur Verfügung.
Die Servicestelle für bürgerschaftliches Engagement ist der Ansprechpartner für die Abwicklung (Beratung, Antrag, Projektbegleitung, Abrechnung und Sachbericht).
Kurz und knapp
- Förderung zwischen 100 und 1.000 € für Projekte bis max. 5.000 € (Regelfonds für kleine Kulturprojekte)
- Förderung zwischen 100 und 3.000 € für Projekte bis max. 5.000 €, die die Folgen der Pandemie abfedern oder das kulturelle Engagement resilienter machen (Förderung über das Corona-Sondervermögen)
- individuelle Beratung für die Engagierten durch die Landesverbände und die Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement im Bereich Kultur (in der Geschäftsstelle des Landesheimatbundes)
- kurze und unbürokratische Formulare
Was nicht gefördert wird
- Karnevalsveranstaltungen
- Weihnachts- und Ostermärkte
- Jahrmärkte
- Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren
- Veranstaltungen von Sportvereinen
- Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt auf soziale oder sozialpädagogische Arbeit
- Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Umwelt- und Naturschutz
Ausgeschlossen von einer Förderung im Rahmen der Mikroförderung sind Projekte, welche bereits Landesmittel erhalten (Verbot der Doppelförderung). Die Förderung von Personalkosten (Anstellung mittels Arbeitsvertrags) liefe einer Förderung des Ehrenamtes zuwider. Der Antragsteller darf nicht der Empfänger eines Honorar sein.
Alle Ausschlusskriterien und Informationen zur Warteliste im Merkblatt und in den Tipps für die Antragstellung