MikroKultur-Förderung des Landes geht in die nächste Runde
Das Land Sachsen-Anhalt stellt Vereinen und Initiativen erneut insgesamt 74.000 Euro für kleine Kulturprojekte zur Verfügung. Die Beratungsstelle Bürgerschaftliches Engagement des Landesheimatbundes unterstützt bei der Antragstellung und Abwicklung.
Nach der großen Resonanz auf den SonderFonds MikroKultur 2023, aus dem 55 Vereine und Initiativen mit knapp 100.000 Euro gefördert wurden, geht die MikroKultur-Förderung in eine neue Runde: Insgesamt 74.000 Euro (davon 20.000 Euro im Regelfonds MikroKulturFonds und 54.000 Euro im SonderFonds MikroKultur) stellt das Land Sachsen-Anhalt in diesem Jahr für gemeinnützige und im Ehrenamt ausgeführte Kleinst- bzw. Mikroprojekte im Bereich der Kunst und Kultur zur Verfügung.
Im regulären MikroKulturFonds stehen bis zu 1.000 Euro pro Projekt zur Verfügung. Projekte, die die Folgen der Coronapandemie abfedern oder die Wiederbelebung des kulturellen Lebens nach der Coronapandemie anstreben, können mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden.
Der Fonds fördert Kulturprojekte, die das bürgerschaftliche Engagement stärken und sichtbar machen. Mit kleiner finanzieller Unterstützung können Vereine und Initiativen beispielsweise ihre Digitalisierung voranbringen oder die Ausstattung von vereinseigenen Räumen verbessern. Dieser Fonds ermöglicht kleinen und jungen Vereinen eine schnelle, einfache und unbürokratische Antragstellung, sowie eine Durchführung ihrer Projekte, ohne in finanzielle Vorleistung gehen zu müssen. Ausschlusskriterien für eine Antragstellung finden Sie hier unter Was nicht gefördert wird.
Anträge auf MikroKultur-Förderung können bis zum 28. April 2024 per E-Mail an mikrokulturfonds@lhbsa.de gestellt werden. Antragstellende Vereine und Initiativen können sich zu inhaltlichen Fragestellungen bei einem der zehn Dachverbände der Landesarbeitsgemeinschaft Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich (LAG BEK) beraten lassen. Der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt bietet zudem zwei digitale Vereinssprechstunden am 20. März 2024 und 4. April 2024 an. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der LAG BEK.