Kirchturmdenken 2.0”
Förderung 2022
Kirchturmdenken: Ein Förderprogramm für Sakralbauten und Klosteranlagen in ländlichen Räumen
Wie lassen sich Sakralbauten und Klosteranlagen erschließen und als Ort für Kulturangebote in ländlichen Regionen zugänglich machen? Wie kann Begegnung gefördert, regionale Zugehörigkeit und gesellschaftliche Integration gestärkt und die Lebensqualität vor Ort verbessert werden?
Das Soforthilfeprogramm unterstützt Akteur*innen dabei (ehemalige) Sakralbauten und Klosternanlagen zu etablieren und zu stärken als …
- individuelle, lokale oder regionale Erinnerungsorte,
- zu bewahrende Kulturdenkmale,
- Orte der Teilhabe am regionalen und überregionalen kulturellen Erbe,
- Orte einer lebendigen Kulturvermittlung und kulturellen Bildung,
- Orte bürgerschaftlicher Teilhabe, Mitgestaltung und sozialer Begegnung.
Damit werden der Erhalt und die Zugänglichkeit des kulturellen Erbes in ländlichen Räumen unterstützt und ein Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen geleistet.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 75 Prozent bzw. maximal 25.000 Euro je Projekt. Hierbei ist ein Eigenanteil der Antragsteller*in in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben der Maßnahme aufzubringen. Dieser kann durch Eigen- oder Drittmittel finanziert werden. Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 3.000 Euro.
Wo und bis wann kann ich mich bewerben?
Die Antragstellung erfolgt online. Hier gelangen Sie zum Antragsformular! Die Anträge werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Förderung erfolgt für das Jahr 2022. Die geförderten Maßnahmen können mit Abschluss des Zuwendungsvertrags beginnen und müssen spätestens am 31.12.2022 beendet sein. Die Beantragung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht möglich. Für Vorhaben, mit denen vor Antragstellung und Abschluss des Zuwendungsvertrags begonnen worden ist, werden Fördermittel grundsätzlich nicht gewährt.
Wofür können Fördermittel beantragt werden?
Gegenstand der Förderung sind in erster Linie konsumtive Maßnahmen. Gefördert werden können
- die mediale Aufbereitung und Vermittlung der Bau- und Ausstattungsgeschichte sowie der heimat- und sozialgeschichtlichen Bedeutung des (ehemaligen) Sakralbaus, die auf die anzusprechende Zielgruppe zugeschnitten ist (Broschüre, App, Audioguide, Podcast, Video, Website bzw. Beitrag zu einer geeigneten lokalen oder regionalen Website o.Ä.) sowie die erforderliche Recherche hierfür
- die Durchführung von Veranstaltungen vor Ort, die entweder explizit der Denkmalvermittlung dienen oder die Denkmalvermittlung mit anderen Formen des Kulturangebots, der Kulturvermittlung oder der kulturellen Bildung verknüpfen
Die Vorhaben sollten die Zusammenarbeit mit weiteren bürgerschaftlichen Initiativen vor Ort oder in der Region anstreben. Begrüßenswert sind Vorhaben, die in Kooperation mit Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen, Universitäten, Fach- oder Volkshochschulen, Bibliotheken, Kunst- oder Musikschulen, Museen etc.) vor Ort oder aus der Region umgesetzt werden. Regionale Projekte unter Einbezug mehrerer (ehemaliger) Sakralbauten sind ausdrücklich erwünscht.
Studien, Konferenzen, Statistiken, Bestandsaufnahmen und reine Publikationsvorhaben sind in der Regel nicht Gegenstand der Förderung.
Bei der Konzeption der Veranstaltungen sollte darauf geachtet werden, dass diese nach Möglichkeit intergenerationell und/oder integrierend/inklusiv (d. h. auch barrierefrei) angelegt sind bzw. kulturelle wie auch religiöse Vielfalt in den Blick nehmen.
Was ist förderfähig?
- projektbezogene Personalausgaben (auch Honorare)
- Sachmittel fürprojektbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
- Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz
Eine Förderung von investiven Maßnahmen ist nach Prüfung des Einzelfalls dann möglich, wenn diese erforderlich sind für die Realisierung der oben genannten Förderziele. Der Anteil sollte 15 % der Gesamtsumme nicht übersteigen. So kann etwa für die Vermittlungsarbeit vor Ort die Anschaffung eines Rechners, eines Beamers, von Leinwänden, von Beschallungsanlagen, WLAN oder von Audioguides unverzichtbar sein, oder die im Rahmen des Projekts zu realisierende kulturelle Nutzung des Gebäudes erfordert zwingend besondere Ausstattungsmaßnahmen (Kälte- oder Windschutz, mobile Podeste o. Ä.).
Weitere Informationen finden Sie hier.