Interhoga informiert über Beratungszuschüsse
Selbständigkeit im Gastgewerbe stellt viele Unternehmer vor große Herausforderungen - vom klassischen und Social-Media-Marketing, über die Organisation und Fachkräftesicherung bis hin zu Themen wie Datenschutz, Digitalisierung und Betriebsübergabe.
Um die aktuellen Herausforderungen im eigenen Unternehmen umzusetzen, kann ein Betriebsberater sinnvill sein und Hilfestellung leisten. Mit dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen, ein Beratungskostenzuschuss erhalten.
Folgende Beratungsschwerpunkte werden gefördert:
- Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
- Spezielle Beratungen für Unternehmen, die geführt werden von Frauen, Unternehmern mit Handicap oder Migranten.
- Spezielle Beratungen zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter mit Behinderung, zur Fachkräftegewinnung/-sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit, zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
- Unternehmenssicherungsberatung für Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und dem Standort des Unternehmens. Eine Tabelle steht unter www.interhoga.de/beratungsfoerderung/foerderung-von-unternehmensberatungen zur Ansicht bereit. Dort informiert die Interhoga interessierte Unternehmen auch über die Voraussetzungen, Anforderungen und das Antragsverfahren.