Grundsätze zur Förderung von Tourismusprojekten im Rahmen des Corona-Sondervermögens
Der Landtag hat heute den Nachtragshaushalt 2021 verabschiedet. Dem Land stehen nun 2,7 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie zur Verfügung. Knapp 2 Milliarden Euro davon fließen in ein zukunftsgerichtetes Sondervermögen Corona, in welchem definierte Maßnahmen mit Pandemiebezug über einen Zeitraum bis 2027 realisiert werden können.
Das Corona-Sondervermögensgesetz (COR-SVG) sowie den Maßnahmenplan finden Sie in der Anlage. Die Tourismuswirtschaft ist eine der am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Branchen. Referat 34 im MWL betreut die Maßnahme 31 „Förderung von Projekten der Tourismuswirtschaft“, welche sich in zwei Teilbereiche gliedert:
- Marketingmaßnahmen zur Abfederung der Folgen der Pandemie für die Tourismuswirtschaft und
- Digitalisierungsmaßnahmen zur Stärkung der Resilienz der Tourismuswirtschaft.
Die Förderung soll durch Tourismusakteure in Anspruch genommen werden können, beispielsweise:
- Tourismusmarketinggesellschaften des Landes Sachsen-Anhalt;
- Regionale Tourismusverbände;
- Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung;
- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände;
- regionale und Stadtmarketinggesellschaften
Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht vorgesehen.
Förderbar sind:
1. Marketingmaßnahmen
Ziele:
- Abfederung der Folgen der Pandemie
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts als Reiseland national und international
- Rückgewinnung des Vertrauens der Touristen
- Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften
- Bewusstseinsschaffung in der Bevölkerung
Beispiele für mögliche Maßnahmen:
- Restart-Kampagnen
- Binnenmarketingkampagnen
- Fachkräftekampagnen
- inkl. Erhebung der erforderlichen Marktforschungsdaten
2. Digitalisierungsmaßnahmen
Ziele:
- Stärkung der digitalen Kompetenz der Tourismusakteure
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts als Reiseland national und international
- Resilienz durch Digitalisierung
- Reaktion auf die coronabedingten Änderungen im Reiseverhalten sowie im Verhalten der Reisenden vor Ort
Beispiele für mögliche Maßnahmen:
- digitale Tourismusangebote
- digitale Marktbearbeitung und Datenmanagement
- Know-How-Aufbau in der Tourismuswirtschaft für Digitalisierung
- digitale Informations- und Leitsysteme
Die durch das COR-SVG für Maßnahme 31 zur Verfügung gestellten Mittel betragen im Zeitraum 2022-2025 8.000.000 €.
2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
1.750.000 € | 2.500.000 € | 2.250.000 € | 1.500.000 € |
Von den Antragsstellern kann eine Förderung von Projekten aus den oben genannten Bereichen beantragt werden. Bei den Projekten ist zwingend der Corona-Bezug der Projekte ausführlich darzustellen. Die Mittel dienen allein der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie oder der Pandemie-Resilienz. Es können somit nur Maßnahmen gefördert werden, die einen mindestens indirekten Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten. Zum Erhalt einer Förderung ist ab sofort ein Antragsverfahren vorgesehen. Das Antragsformular finden Sie in der Anlage. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Corona-Sondervermögen ist eine Förderung von bis zu 90 % der Projektkosten vorgesehen.
Bei Fragen oder mit Ideen für mögliche Projekte können Sie gern Herrn Elmar Heisterkamp (0391 567 4246, elmar.heisterkamp@mw.sachsen-anhalt.de) oder Frau Karolin Heinze (0391 - 567 4302, karolin.heinze@mw.sachsen-anhalt.de) kontaktieren.