Grundsätze zur Förderung von Tourismusprojekten im Rahmen des Corona-Sondervermögens

Der Landtag hat heute den Nachtragshaushalt 2021 verabschiedet. Dem Land stehen nun 2,7 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie zur Verfügung. Knapp 2 Milliarden Euro davon fließen in ein zukunftsgerichtetes Sondervermögen Corona, in welchem definierte Maßnahmen mit Pandemiebezug über einen Zeitraum bis 2027 realisiert werden können. 

Das Corona-Sondervermögensgesetz (COR-SVG) sowie den Maßnahmenplan finden Sie in der Anlage. Die Tourismuswirtschaft ist eine der am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Branchen. Referat 34 im MWL betreut die Maßnahme 31 „Förderung von Projekten der Tourismuswirtschaft“, welche sich in zwei Teilbereiche gliedert:

  • Marketingmaßnahmen zur Abfederung der Folgen der Pandemie für die Tourismuswirtschaft und
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Stärkung der Resilienz der Tourismuswirtschaft.

Die Förderung soll durch Tourismusakteure in Anspruch genommen werden können, beispielsweise:

  • Tourismusmarketinggesellschaften des Landes Sachsen-Anhalt;
  • Regionale Tourismusverbände; 
  • Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung;
  • Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände;
  • regionale und Stadtmarketinggesellschaften

Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht vorgesehen. 

Förderbar sind: 

1. Marketingmaßnahmen

Ziele: 

  • Abfederung der Folgen der Pandemie
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts als Reiseland national und international
  • Rückgewinnung des Vertrauens der Touristen
  • Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften
  • Bewusstseinsschaffung in der Bevölkerung

Beispiele für mögliche Maßnahmen: 

  • Restart-Kampagnen
  • Binnenmarketingkampagnen
  • Fachkräftekampagnen
  • inkl. Erhebung der erforderlichen Marktforschungsdaten

2. Digitalisierungsmaßnahmen

Ziele:

  • Stärkung der digitalen Kompetenz der Tourismusakteure
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts als Reiseland national und international
  • Resilienz durch Digitalisierung
  • Reaktion auf die coronabedingten Änderungen im Reiseverhalten sowie im Verhalten der Reisenden vor Ort

Beispiele für mögliche Maßnahmen: 

  • digitale Tourismusangebote
  • digitale Marktbearbeitung und Datenmanagement
  • Know-How-Aufbau in der Tourismuswirtschaft für Digitalisierung
  • digitale Informations- und Leitsysteme

Die durch das COR-SVG für Maßnahme 31 zur Verfügung gestellten Mittel betragen im Zeitraum 2022-2025 8.000.000 €.

2022 2023 2024 2025
1.750.000 € 2.500.000 € 2.250.000 € 1.500.000 €

Von den Antragsstellern kann eine Förderung von Projekten aus den oben genannten Bereichen beantragt werden. Bei den Projekten ist zwingend der Corona-Bezug der Projekte ausführlich darzustellen. Die Mittel dienen allein der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie oder der Pandemie-Resilienz. Es können somit nur Maßnahmen gefördert werden, die einen mindestens indirekten Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten. Zum Erhalt einer Förderung ist ab sofort ein Antragsverfahren vorgesehen. Das Antragsformular finden Sie in der Anlage. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Corona-Sondervermögen ist eine Förderung von bis zu 90 % der Projektkosten vorgesehen.

Bei Fragen oder mit Ideen für mögliche Projekte können Sie gern Herrn Elmar Heisterkamp (0391 567 4246, ) oder Frau Karolin Heinze (0391 - 567 4302, ) kontaktieren.