Gemeinden können Fördermittel für Radschnellwege abrufen
Auf den exklusiv für sie reservierten Strecken kämen Radfahrer sauber, schnell und sicher ans Ziel. Ab sofort können die Länder die Mittel abrufen und verbauen.
Radschnellwege sollen sich durch folgende Eigenschaften auszeichnen:
- sie sind mindestens 10 Kilometer lang
- haben prognostiziert 2000 Fahrradfahrten täglich
- sind mindestens zwischen 3 Metern (einspurig) und 4 Metern (zweispurig) breit
- sind von anderen Verkehrsmitteln getrennt
- haben sichere und komfortable Kreuzungspunkte
- haben eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung
Damit seien Radschnellwege besonders für urbane Räume und Metropolregionen interessant. Sie eigneten sich für Pendlerverkehre, sollen dabei helfen, Staus zu vermeiden und den Verkehr insgesamt zu verflüssigen. Sie reduzieren damit Lärmbelastung und Schadstoffemissionen und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.
Der Bund beteilige sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für die Planung und den Bau von Radschnellwegen. Gefördert werden auch der Umbau von Kreuzungspunkten sowie die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung.
Interessierte Gemeinden können beim jeweiligen Land Anträge stellen. Dieses beantragt dann die Bundesförderung. Einige Bundesländer haben bereits Machbarkeitsstudien erstellt, auf deren Basis schnell Finanzhilfen für die Gemeinden beantragt werden können.
Um den Bau von Radschnellwegen in der Baulast der Länder und Kommunen überhaupt ermöglichen zu können, hat der Bund das Bundesfernstraßengesetz geändert. Nachdem nun alle Bundesländer den gemeinsam erarbeiteten Förderkriterien zugestimmt haben, sind die Mittel frei.
Hier alle Informationen zur Radschnellwege-Förderung.