EU-Regionalförderung:
Neue Regeln für nächste Finanzperiode vereinbart
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates einigten sich in Brüssel auf insgesamt 330 Milliarden Euro an EU- Mitteln für wirtschaftliche, soziale und regionale Fonds für den Zeitraum 2021-2027 zu Verfügung zu stellen (330 234 776 619 in Preisen von 2018).
Die ursprünglich vorgesehene Absenkung der Kofinanzierungssätze konnte teilweise abgewendet werden: Es bleibt bei 85% (statt wie vorgesehen 70%) für schwächer entwickelte Regionen, bei Übergangsregionen liegt der Satz künftig bei 60% (statt wie geplant 55 %).
Es gibt künftig zudem die Möglichkeit für die temporäre Heraufsetzung der Kofinanzierungssätze (bei außergewöhnlichem Bedarf wie z.B. infolge der Corona-Pandemie). Außerdem soll die Flexibilität zwischen den Fonds erhöht werden.
Der bürokratische Aufwand bei der Antragsstellung soll künftig reduziert werden, insbesondere hinsichtlich des Umfangs der einzureichenden Unterlagen u.a. für die Partnerschaftsabkommen und die operationalen Programme.
Damit wurden mehrere Erwartungen des DTV an die künftige EU-Förderpolitik erfüllt.
Somit werden fortan wirtschaftlich schwächere Regionen in den Genuss umfangreicher Unterstützungen durch EU-Mittel in Form von Kofinanzierungssätzen von bis zu 85% kommen werden. Der Kofinanzierungssatz für Übergangsregionen wurde auf 60% festgelegt und für weiter entwickelte Regionen auf 40%.
Vereinfachung und Stärkung des Partnerschaftsabkommens
Die von nationalen Behörden entwickelten Partnerschaftsabkommen von wichtigen nationalen Partnern mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) oder dem Europäischen Fonds für Meeresforschung und Fischerei (EMFF) sollen vereinfacht und auf 35 Seiten begrenzt werden. Die EU-Mitgliedstaaten können auch stärker kürzen. Die Partnerschaftsabkommen werden mit Schlüsselpartnern abgeschlossen wie regionalen, lokalen, städtischen und anderen öffentlichen Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartnern, die Zivilgesellschaft sowie gegebenenfalls Forschungseinrichtungen.
Horizontale Grundsätze für EU-Fonds
Dem Europäischen Parlament gelang es, vier übergreifende Hauptprinzipien für den Erhalt von EU-Mitteln festzulegen: (1) die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; (2) die Gleichstellung der Geschlechter und Gender Mainstreaming; (3) die Bekämpfung von Diskriminierung; und (4) die Einhaltung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und des Pariser Klimaabkommens.
Solide Wirtschaftsführung
Die Aussetzung von EU-Geldern, wenn sich Länder nicht an die wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU halten, wird zeitlich begrenzt. Entsprechende Verfahren können nur zwischen 2023 und 2025 angesetzt werden. Sanktionen aufgrund verfehlter nationaler Wirtschaftsziele, wie etwa ein übermäßiges Haushaltsdefizit, können nicht verhängt werden, solange die allgemeine Ausnahmeklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts greift. Die ESF+- und Interreg-Fonds dürfen generell nicht ausgesetzt werden.
Andere Schlüsselmaßnahmen
Einbeziehung des Klimaschutzes in alle Politikbereiche: Die Fonds sollen gewährleisten, dass 30 Prozent der EU-Haushaltsausgaben wie geplant zur Erreichung der Klimaziele eingesetzt werden und das Vorsorgeprinzip des „Green Deal“ respektiert wird;
Vereinfachte Ziele: Es gibt nun fünf politische Ziele (anstelle von 11 in der vorherigen Periode): ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa; ein grüneres, kohlenstoffarmes Europa, das zu einer Netto-Null-Emissionen-Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa übergeht; ein stärker vernetztes Europa; ein sozialeres und integrativeres Europa; ein bürgernäheres Europa.
Halbzeitbilanz: 50% der verbleibenden EU-Mittel können für die letzten zwei Jahre des Programmplanungszeitraums anderweitig vergeben werden;
Prüfungsanforderungen: Entsprechend der Forderung des Europäischen Parlaments werden Mitgliedstaaten, die der Europäischen Staatsanwaltschaft angehören, von vereinfachten Prüfungsverfahren profitieren;
Zitate
Ko-Berichterstatter Andrey Novakov (EVP, BG) sagte: "Eine Einigung nach zwei Jahren Verhandlungen! Das bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten nun Klarheit bei der Planung, Umsetzung und dem Abschluss ihrer Programme haben. Endlich können wir mit dem Budget von über 330 Milliarden Euro planen. Ich freue mich über die Einigung auf die ursprünglichen Forderungen des Parlaments: 85% EU-Kofinanzierung für weniger entwickelte Regionen. Dadurch wird der Druck auf die nationalen und kommunalen Haushalte während der wirtschaftlichen Erholung verringert.“
Ko-Berichterstatterin Constanze Krehl (S&D, DE) sagte: "Ich bin sehr froh, dass die Kohäsionspolitik am Ende über ausreichende Mittel verfügt, so dass alle Regionen daran teilnehmen und davon profitieren können. Für die Regionen ist es sehr wichtig, dass wir uns auf eine Anhebung der Kofinanzierungssätze über den Vorschlag der Kommission hinaus einigen konnten. Es ist uns gelungen, die Kohäsionspolitik fit für die Zukunft zu machen, insbesondere was soziale und ökologische Fragen betrifft. Ich freue mich, dass dank des Europäischen Parlaments 30% des Budgets für den Kampf gegen den Klimawandel ausgegeben werden.“
Nächste Schritte
Parlament und Rat müssen die informelle Vereinbarung noch billigen. Ungeachtet des Datums, an dem die Verordnung in Kraft tritt, gilt die Zuweisung der finanziellen Mittel rückwirkend ab 1. Januar 2021.
Hintergrund
Die Gemeinsamen Bestimmungen gelten für den Fonds für regionale Entwicklung, den Sozialfonds Plus (EFS+), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und legen die finanziellen Regeln für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für innere Sicherheit und das Grenzschutz- und Visa-Instrument 2021-2027 fest. Die abgedeckten Fonds machen etwa ein Drittel des Gesamtbudgets der EU aus. Die Kohäsionsmittel für 2021-2027 liegen rund 48 Milliarden Euro unter dem vorangegangenen Sieben-Jahres-Zeitraum.
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