Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz
Am 1. Dezember 2022 ist eine neue Runde für den "Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz" mit einem Rundenbudget von 15. Mio. Euro gestartet. Unternehmen haben wieder die Möglichkeit ihre Effizienzmaßnahmen im Förderwettbewerb einzureichen und eine Förderung bis zu 60 Prozent zu erhalten. Der Projektträger bietet zudem verschiedene Webinare zur Förderung an. Unternehmen können ihre Anträge, resultierend aus positiv bewerteten Skizzen, bis maximal 28. Februar 2023 einreichen. Aber Achtung! Wird das zur Verfügung stehende Budget um 50 Prozent vor Bewerbungsschluss überzeichnet, kann eine Wettbewerbsrunde auch vorzeitig geschlossen werden. Schnell sein lohnt sich. Eine Skizze für eine Energie- und/oder Ressourceneffizienzmaßnahme kann kontinuierlich eingereicht werden.
Wer wird gefördert?
Mit dem „Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als Teil der “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ private und kommunale Unternehmen, Freiberufler und Contractoren bei der Umsetzung von effektiven Maßnahmen zur Schaffung von energieeffizienten Unternehmensprozessen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird über ein wettbewerbliches Verfahren verteilt. Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragsteller entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie für die geplante Effizienzmaßnahme beantragen. Die Förderquote kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Gefördert werden die Projekte, welche die höchste jährliche CO2-Einsparung pro beantragtem Euro Förderung aufweisen (die Projekte mit der höchsten „Fördereffizienz“). Die maximale Förderung pro Vorhaben liegt bei 10 Mio. Euro.
Wie erfolgt das Antragsverfahren?
Das BMWK führt jährlich mehrere Wettbewerbsrunden durch. Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Wird das in einer Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehende Budget vor dem Stichtag um 50 Prozent überzeichnet, so wird die Wettbewerbsrunde vorzeitig beendet, also lohnt es sich, Anträge zu Beginn einer Wettbewerbsrunde zu stellen.
Die Eckdaten der Wettbewerbsrunden (Beginn und Ende sowie die pro Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehenden Mittel) werden vier Wochen vor Beginn der Wettbewerbsrunde auf der Internetseite www.wettbewerb-energieeffizienz.de angekündigt.
Die Förderanträge werden durch den Projektträger VDI/VDE-IT geprüft und bewertet. Alle zu einer Wettbewerbsrunde zugelassenen Projekte werden entsprechend ihrer Fördereffizienz in eine Rangfolge gebracht und unter Berücksichtigung der pro Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Sollte Ihr Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich sein, können Sie Ihr Projekt gerne in einer der kommenden Wettbewerbsrunden erneut einreichen.
Welche Fördervoraussetzungen sind zu beachten?
Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können, muss jede einzelne Maßnahme eine energiebezogene Amortisationszeit (ohne Förderung) mindestens vier Jahre aufweisen. Das Vorhaben muss in einem Einsparkonzept dargestellt werden, das von einem qualifizierten Energieexperten erstellt wurde (Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes: www.energie-effizienz-experten.de). Unternehmen, die über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen, können das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden investive Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.
Förderung gibt es insbesondere für:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien
- energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz
- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
- Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen
- Einsatz von Technologien zur Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts auf Grundlage der Fördervoraussetzungen sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Maßnahmen durch externe Energieberater. Ein Energieeinsparkonzept, das Ihr Vorhaben abbildet, ist Voraussetzung für die Förderung.