"Digital jetzt"
Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Ziel des Förderprogramms ist es, insbesondere KMU und Handwerk sowie der freien Berufe mit Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Deutschland bei der Digitalisierung sowie der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, um sie langfristig wettbewerbsfähig und zukunftsfest zu machen.
Im Rahmen zweier Module können Zuschüsse von bis zu 70 % für Investitionen beantragt werden. Sie können wahlweise nur eines der Module oder auch beide in Anspruch nehmen. Nehmen Sie beide Module in Anspruch, müssen diese nicht unbedingt inhaltlich zusammenhängen:
Modul 1: Die Investition in digitale Technologien, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software. Diese Investitionen sollten die interne und externe Vernetzung Ihres Unternehmens Fördern wie bspw. datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Modul 2: Die Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden zielt darauf ab, das für eine nachhaltige Digitalisierung Ihres Unternehmens notwendige Know-how direkt in Ihrem Unternehmen aufzubauen. Das sind z. B. Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, im Bereich der Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz oder zu digitalen Basiskompetenzen.
Die Höhe der neuen Förderung ist nach der Größe Ihres Unternehmens gestaffelt.
Wer seinen Antrag bis zum 30. Juni 2021 einreicht, kann folgende Zuschüsse erhalten:
Bis 50 Mitarbeitende: 50 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
Bis 250 Mitarbeitende: 45 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
Bis 499 Mitarbeitende: 40 Prozent Förderung (+eventuelle Bonusprozentpunkte)
Für Anträge, die ab dem 01. Juli 2021 eingehen, sinkt die Förderquote in der jeweiligen Kategorie um 10 Prozentpunkte. Unter bestimmen Voraussetzungen kann sich die Förderquote durch die Bonusprozentpunkte auf bis zu 70% erhöhen.
Bedingungen für eine erhöhte Förderquote:
KMU aus strukturschwachen Regionen (+10 Prozentpunkte)
Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit /Datenschutz (+5 Prozentpunkte)
Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle (+5 Prozentpunkte) erschließen.
Wenn Sie alle der drei genannten Punkte erfüllen, steigt die Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte. Somit können Unternehmen bis zu 70 Prozent Förderung erhalten. Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 EUR. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000,00 EUR pro Antragsteller. Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 EUR im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro
Eine Übersicht der strukturschwachen Regionen und weitere Informationen finden Sie in der „Digital jetzt“ Mitteilung im Bundesanzeiger:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_official&bookmark_id=rbyvIEYBw89MCDT9ELT