Digital Jetzt - Innovationsförderung für KMU

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Zuschuss für Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Hier können Sie sich einen Überblick über das Förderprogramm  “Digital Jetzt” verschaffen.

Was wird gefördert?

Modul 1: Investitionen in digitale Technologien, wie zum Beispiel Implementierungen digitaler Technologien durch Dritte insbesondere Hardware und Software, die der Vernetzung des Unternehmens dient (datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Sensorik, 3D-Druck)

Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung von Mitarbeitern, insbesondere im Umgang mit digitalen Technologien, beispielweise zur digitalen Transformation oder Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksunternehmen, Angehörige der freien Berufe mit einer Unternehmensgröße von drei bis 499 Mitarbeitern

Wie wird gefördert?

  • Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte
  • max. 50.000 Euro für Einzelunternehmen, im Rahmen von Wertschöpfungsketten beziehungsweise eines Wertschöpfungsnetzwerks Erhöhung auf bis zu 100.000 Euro möglich
  • eine erhöhte Förderung (Bonusprozentpunkte) erhalten:
  • mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette beziehungsweise in einem Wertschöpfungsnetzwerk, die gleichzeitig investieren: plus 5 Prozentpunkte
  • Investitionen in die Qualifizierung und in Technologien mit dem Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz: plus 5 Prozentpunkte
  • Unternehmen in strukturschwachen Regionen: plus 10 Prozentpunkte
  • bei Erfüllung aller 3 Tatbestände für eine Erhöhung, Anstieg der individuellen Förderquote maximal um 20 Prozent

Was gilt es zu beachten?

  • Investitionen in Deutschland, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Erstellung eines Digitalisierungsplans
  • Weiterbildungsanbieter mit Nachweis einer Zertifizierung für Qualifizierungsmaßnahmen, eine gesetzliche Anerkennung oder Belege für die Qualitätssicherung des Angebots
  • Weiterbildungsanbieter durch räumliche, technische und personelle Ausstattung für eine erfolgreiche Weiterbildung qualifiziert, mehrjährige Stetigkeit vorhanden

Wie und wo ist der Antrag zu stellen?

Registrierung, Bestätigung zur Teilnahme am Zufallsverfahren und Antragstellung ausschließlich über das Förderportal „Digital Jetzt“

Was sollte man noch wissen?

  • Auswahl erfolgt im Losverfahren
  • am 15. des Monats werden unter allen registrierten Unternehmen bis zur Erschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel Antragskontingente zugewiesen, nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Zufallsverfahren teilnehmen (unter erneuter Bestätigung der Teilnahme am Zufallsverfahren für den nächsten Monat)
  • Richtlinie ist bis 31.12.2023 befristet