Corona-Sondervermögen: Land fördert Kulturprojekte
Die Landesregierung fördert Vorhaben im Kulturbereich im Rahmen des beschlossenen Corona-Sondervermögens. Die Förderung betrifft Maßnahmen in den Bereichen „Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege sowie Projektarbeit in Museen“, „Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern“ sowie „Kommunale öffentliche Bibliotheken“.
Das Fördervolumen für das Jahr 2023 hat einen Umfang von rund 1,4 Millionen Euro. Kulturstaatssekretär Dr. Sebastian Putz rief Institutionen und Vereine zur breiten Nutzung dieser Fördermöglichkeiten auf und erklärte: „Um die Auswirkungen der Pandemie auf den Kulturbereich mildern zu können, bedarf es weiterhin erheblicher Kraftanstrengungen. Die jetzt zu Verfügung gestellten Mittel sollen den Kultureinrichtungen den Rücken freihalten und sie stärken. Die Wiederbelebung und Wiederaufnahme kultureller Aktivitäten hat einen hohen Stellenwert für die soziale Teilhabe und den sozialen Zusammenhalt. Wir helfen weiterhin, wo es notwendig ist. Dies ist ein wichtiges Signal für die Kulturschaffenden im Land.“
Die Bewilligung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Kulturförderrichtlinie. Abweichend hiervon kann die Landesförderung bis zu 80 v.H. betragen. In den Bereichen Kinder- und Jugendkultur sowie Soziokultur ist eine Übertragbarkeit der Fördermittel bis 2024 und für die Bibliotheken bis 2026 möglich. Somit können hier mehrjährige Vorhaben gefördert werden. In der Antragsbegründung ist der Bezug zur Corona-Pandemie und deren Auswirkungen sowie zur Wiederbelebung der Kultur- und Vereinstätigkeit plausibel darzustellen. Grundsätzlich beträgt der jährliche Mindestbetrag der Landesförderung 5.000 Euro und der Höchstbetrag 25.000 Euro, Abweichungen hiervon sind zu begründen.
Inhaltlich sollten die beantragten Projekte folgende Schwerpunkte umfassen:
- Maßnahmen der Digitalisierung von kulturellen Einrichtungen,
- Projekte, die die Kultur- und Vereinsaktivitäten nach der Pandemie wiederbeleben,
- Maßnahmen, mit denen der Antragsteller verstärkt in die Öffentlichkeit geht und somit nach Schließungen und Pandemie-Einschränkungen verstärkt auf kulturelle Projekte aufmerksam macht,
- spartenübergreifende Veranstaltungsprogramme, die die Vielfalt kultureller Ausdrucksmöglichkeiten zeigen und einen Neustart nach den Einschränkungen der Pandemie ermöglichen
- interaktive Formate, die das Publikum einbeziehen und zum eigenen gestalterischen Tätigwerden animieren,
- generationsübergreifende Formate, die besonders ältere Menschen oder junge Menschen einbeziehen, die von den Folgen der Pandemie besonders betroffen sind,
- hybride Formate, die die Chancen des digitalen Wandels für kulturelle Ausdrucksformen und Begegnungen fruchtbar machen,
- Maßnahmen, die eine hybride Arbeitsfähigkeit der Antragstellenden (Professionalisierung, fachliche Weiterbildung, Ausstattung) nachhaltig stärken (Resilienz),
- Vorhaben zur Neuausrichtung der Museen; Entwicklung neuer musealer Inhalte und Vermittlungsansätze, z. B. sogenannte Outreach-Ansätze und partizipative Projekte, um die Präsenz der Museen in der Gesellschaft zu stärken,
- Maßnahmen zur veränderten Öffnung von Museen einschließlich zielgruppenorientierter, auch interaktiver Angebote,
- Projekte zur Netzwerkbildung und -arbeit, regionale Kooperationen,
- Maßnahmen zur Ausstattung von kommunalen öffentlichen Bibliotheken mit modernen Informationstechnologien sowie zum Kauf von Medieneinheiten und Lizenzen für Onlinenutzungen.
Alle Interessierte sind aufgerufen, ihren Antrag für 2023 und gegebenenfalls für Folgejahre bis zum 1. Oktober 2022 unter Verwendung des üblichen Antragsformulars (Kulturförderung) und mit explizitem Hinweis auf eine Förderung aus dem Corona-Sondervermögen beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle, Referat 303 einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie unter Kultur: Kulturförderung in Sachsen-Anhalt.