BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)

Förderprogramm des Monats August

Die Komplexität des Wirtschaftsgeschehens und immer schneller werdende Innovationszyklen stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren sind Erfolgsfaktoren. Aber oft fehlen zeitliche und personelle Ressourcen, um auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung zu sein. Hier gibt es Beratungsbedarf. Mit dem BMWi-Innovationsgutschein (go-inno) können Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern einen Zuschuss für eine externe Beratung erhalten.

Förderart
  • Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung (Zuschuss)
Fördergegenstand
  • externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen mit technologischem Potenzial in zwei Leistungsstufen
  • Leistungsstufe 1 - Potenzialanalyse:

a) Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des technisch/technologischen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Ist-Zustandes des zu beratenden Unternehmens

b) Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens

c) Ermittlung der voraussichtlichen Kosten der Erstellung eines Realisierungskonzeptes

d) Entwicklung eines Finanzierungsplans und Information über öffentliche Förderprogramme

e) Abschätzung des voraussichtlichen Zeitbedarfs für Erstellung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

f) qualitative Einschätzung des Erfolgs der Umsetzung dieses Konzepts

  • Leistungsstufe 2 - Realisierungskonzept:

a) Technologiebewertung auf Grundlage von Markteinschätzungen und -analysen

b) Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers für die Beseitigung der festgestellten Defizite

c) Entwicklung eines Realisierungskonzeptes

d) Vorbereitung einer entsprechenden Kooperation zwischen beratenem Unternehmen und ggf. externem Technologiegeber

e) Information über öffentliche Förderprogramme zur Finanzierung der Durchführung des Innovationsvorhabens

f) Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften

g) Kreativworkshop

h) Befähigung des beratenen Unternehmen zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements 

Fördervoraussetzungen
  • Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige
  • zu beratende Unternehmen müssen ihren Standort in Deutschland haben sowie weniger als 100 Beschäftigte und einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
Antragsberechtigte
  • Begünstigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks
  • Zuwendungsempfänger: ausschließlich autorisierte Beratungsunternehmen
Förderhöhe
  • bis zu 50 Prozent der vorhabensbezogenen Ausgaben
  • für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro förderfähig (ein Beratertag umfasst mind. 8 Stunden)
  • Leistungsstufe 1: bis zu 8 Beratertage förderfähig; Leistungsstufe 2: bis zu 20 Beratertagen förderfähig
  • ein begünstigtes Unternehmen kann in einem Kalenderjahr max. 5 Innovationsgutscheine mit einem max. Förderwert von 20.000 Euro in Anspruch nehmen
Antragstellung
  • Antragstellung erfolgt durch die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen beim BMWi oder bei einem von ihm beauftragen Projektträger
Sonstiges

Kontakt:

Dr. Sophie Kühling

0345 2126-265

skuehling@halle.ihk.de