Beratungsförderung BAFA

für Corona-betroffene Unternehmen

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Weitere Informationen können Sie den Seiten der BAFA entnehmen.

Hinweis
Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B5. 

Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen. 

Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona  Zur Antragsstellung

Wir bitten um Nachsicht, dass wir angesichts der aktuellen Situation die Vielzahl von schriftlichen Anfragen zum Thema Corona-Virus und den möglichen Auswirkungen auf die Richtlinie nicht entsprechend beantworten können. Den Fokus unserer Arbeit setzen wir momentan auf die Bearbeitung Ihrer Anträge und deren schnellen Auszahlung.

Weitere Fördermöglichkeiten zum Homeoffice finden Sie in folgendem Artikel oder auch im Tourismusnetzwerk in der Rubrik Beratung und Förderung