Hinweise zum Bewerbungsbogen:
Ergänzen Sie den Bewerbungsbogen mit den entsprechenden Angaben.
Wählen Sie bei Fragestellungen mit Auswahlmöglichkeiten die für den Wettbewerbsbeitrag zutreffenden Angaben aus.
Reichen Sie den Fragebogen zusammen mit einer aussagefähigen Dokumentation des Wettbewerbsbeitrages ein (max. 10 Seiten und/oder 2 Prospekte).
Beachten Sie bitte die Wettbewerbskriterien.
Bewerbung für den „Straße der Romanik“ – Sonderpreis 2024 des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Ausschreibungsverfahren
Die Ausschreibung des Preises erfolgt durch den Tourismusverband Sachsen-Anhalt e. V. (LTV) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Der Tourismusverband koordiniert das Ausschreibungsverfahren.
Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Infrastrukturelle Erschließungs- und Verbesserungsmaßnahmen, darunter insbesondere die barrierefreie Erschließung,
- Verbesserung der Präsentationsmöglichkeiten, Erreichbarkeit, Erlebbarkeit und Funktionalität im Besucherinteresse,
- Hervorhebung von Alleinstellungsmerkmalen vor Ort,
- Netzwerkarbeit und Kooperation,
- Verweis auf weitere touristische Attraktionen und Angebote sowie
- überregionale Kundenansprache und Serviceverbesserung.
Schirmherrschaft
Der Wettbewerb „Straße der Romanik“ – Sonderpreis 2024 des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt steht unter der Schirmherrschaft von Herrn Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Teilnehmende
Kommunen, kommunale Einrichtungen und Kooperationen aus Kommunen und Vereinen oder Stiftungen in Sachsen-Anhalt mit direktem oder indirektem Bezug zur Straße der Romanik.
Laufzeit
Wettbewerbsbeiträge können bis zum 22.03.2024 eingereicht werden.
Entgegennehmende Stelle – Wettbewerbskoordinierung
Tourismusverband Sachsen-Anhalt e. V.
Danzstr. 1, 39104 Magdeburg
E-Mail: romanik@ltvlsa.de
Zulassung von Antragstellern
Für die Teilnahme am Wettbewerb werden nur solche Antragsteller zugelassen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Teilnehmende wie angegeben
- Ideenfindung und Realisierung des Projektes sollte in den letzten 3 Jahren angesiedelt sein oder
- bereits begonnene Projekte und Projektskizzen
- Einreicher hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt
- vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen mit ergänzenden Unterlagen
- Anerkennung der Ausschreibungskriterien durch Unterschrift
Je Wettbewerbsteilnehmer wird ein Projekt zugelassen. Der Eingang der Wettbewerbsbeiträge wird vom LTV bestätigt.
Auswahl der Preisträger, Wettbewerbsjury
Über die formale Zulassung zum Wettbewerb entscheidet eine Prüfungskommission, bestehend aus Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, des Landestourismusverbandes und des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt. Die Kommission behält sich einen Ausschluss vom Wettbewerb vor, wenn die Wettbewerbskriterien nicht in vollem Umfang erfüllt werden.
Die durch die Prüfungskommission zum Wettbewerb zugelassenen Beiträge werden von einer Expertenjury bewertet.
Der Landestourismusverband stellt die Wettbewerbsjury aus Vertretern von Politik und Medien sowie mit Branchen- und Strukturbezug zusammen.
Preis
Der Preis 2024 wird in Höhe von 10.000,00 € zweckgebunden (Projektförderung) für den Einreicher des am besten bewerteten Wettbewerbsbeitrages bereitgestellt.
Auszeichnung
Die öffentlichkeitswirksame Übergabe des Sonderpreises erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Veröffentlichungen, begleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb „Straße der Romanik“ – Sonderpreis 2024 des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt während der gesamten Laufzeit und nach Abschluss des Wettbewerbes mit PR-Maßnahmen medienwirksam zu begleiten (u. a. redaktionelle Berichterstattung, Pressegespräche).
Im Zusammenhang mit der begleitenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden u. a. Veröffentlichungen zu Inhalten ausgewählter Wettbewerbsbeiträge und die namentliche Nennung ausgewählter Wettbewerbsteilnehmer erfolgen.