Handreichung zu Meldepflichten in Kur- und Tourismusabgabesatzungen

Nach dem Willen der Regierungskoalition soll die besondere Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsbetrieben ab 2025 entfallen. Bisher müssen Gastgeber ihren Übernachtungsgästen am Tag der Ankunft einen Meldeschein vorlegen, ihn ausfüllen und unterschreiben lassen. Die Meldescheine müssen im Betrieb ein Jahr lang aufbewahrt und spätestens nach drei weiteren Monaten vernichtet werden. Diese Pflicht soll ab 2025 ausschließlich für ausländische Gäste gelten.

Die besondere Meldepflicht ist in vielen Tourismusorten eng mit kommunalen Tourismusabgaben und darüber hinaus mit der Tourismusfinanzierung verbunden. Sollte das Gesetz in Kraft treten, kann eine Änderung der kommunalen Tourismusabgabesatzung erforderlich sein. Aus Sicht des Deutschen Tourismusverbandes und des Deutschen Heilbäderverbandes besteht Änderungsbedarf, wenn in kommunalen Tourismusabgabesatzungen dann veraltete Formulierungen enthalten sind.

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Florian Riechey hat der DTV gemeinsam mit dem Deutschen Heilbäderverband e. V. beiliegende kurze Handreichung für die kommunale Praxis erarbeitet, um vorab für das Thema zu sensibilisieren. Nach Gesetzesbeschluss wird sie ergänzt und erweitert. Darüber hinaus wird sich der DTV mit seinen Partnern weiterhin für eine angemessene Übergangsfrist einsetzen, damit betroffene Orte ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Satzung haben.