Mindestlohn für Auszubildende geplant
Die Bundesregierung plant offenbar die Einführung eines Mindestlohns für Auszubildende. Laut Berichten der Funke-Mediengruppe sollen Azubis im ersten Lehrjahr ab dem Jahr 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro im Monat erhalten. In den darauffolgenden Jahren soll die Vergütung schrittweise weiter angehoben werden: Im Jahr 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Darüber hinaus sei eine Staffelung der Vergütungen für Lehrlinge im zweiten und dritten Jahr geplant. Laut Funke-Zeitungen soll die Reform des Berufsbildungsgesetzes noch diesen Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
Sollte das Kabinett die Reform tatsächlich beschließen, würde es in Deutschland erstmals eine Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden geben. Die festgesetzte Höhe der Mindestausbildungsvergütung sei Anerkennung der Leistung der Auszubildenden im Betrieb. Anderseits müsse aber auch sichergestellt sein, dass die Motivation der Betriebe erhalten bleibe, Ausbildungsplätze anzubieten, so das Ministerium laut Bericht. Wie unter anderem die Süddeutsche schreibt, habe Bildungsministerin Anja Karliczek deshalb zuvor Zugeständnisse machen müssen. In Betrieben mit Tarifbindung könne es passieren, dass die Lehrlinge auch weiterhin weniger als die neue Untergrenze bekämen.
Neben einer Vergütungsuntergrenze sind aber noch weitere Neuerungen geplant. So sollen laut Ministerium drei Fortbildungsstufen sowie die Einführung einheitlicher Bezeichnungen nach einer erfolgreichen Weiterbildung rechtlich verankert werden. So soll es künftig neben den bekannten Titeln wie „Meister“ auch einen „Bachelor Professional" oder einen „Master Professional" geben.