Kasse 2021 – TSE und jetzt?
Kostenfreies Webinarangebot am 7.April 2021
Seit dem 1. Januar 2020 findet die letzte Stufe des „Kassengesetzes“ mit der Kassensicherungsverordnung Anwendung. Kassensysteme müssen mit einer zertifizierten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein, wobei bis zum 31.03.2021 noch eine Nichtbeanstandungsregelung gilt, wenn der Unternehmer die Voraussetzungen seines jeweiligen Bundeslandes erfüllt.
Die TSE ist danach die technische Pflichtausstattung für Unternehmer mit elektronischen Aufzeichnungssystemen – sprich, elektronischen Kassen. Doch wie geht es weiter? All diese Daten sind zwar im Kassensystem gespeichert, doch was geschieht, wenn diese Speicher versagen bzw. kaputtgehen? Grund also sich mit der automatischen und revisionssicheren Archivierung aller Kassendaten zu beschäftigen.
In unserem Webinar am 7. April 2021 zeigen Stefan Weimann von der DATEV eG und Steuerberater Robert Kühnel anhand von Praxisbeispielen die nachfolgenden Schritte bei Nutzung der TSE. Von der automatisierten Archivierung bis zur automatischen Erstellung von Kassenbucheinträgen und einem Datenexport nach Vorgaben der neuen digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung (DSFinV-K).
Sie erhalten Antworten auf folgende Fragen:
- Welche Aufgabe hat die TSE und wie arbeitet sie?
- Welche Daten muss der Unternehmer wo aufbewahren?
- Wie arbeiten die Kassenhersteller, Kassenpartner und Steuerberater auf der Plattform „MeinFiskal“ zusammen?
- Wie können die Kassendaten im Geschäftsprozess genutzt werden?
- Welche Daten müssen für den Betriebsprüfer bereitgestellt werden?
- Welche Handlungsempfehlungen gibt es?
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