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Neuordnung in der gastgewerblichen Ausbildung

Im Frühjahr wurde der Antrag auf Neuordnung der gastgewerblichen Berufe beim Bundeswirtschaftsministerium gestellt (ahgz vom 23. März). Wie ist es zwischenzeitlich um das Ordnungsverfahren bestellt? Darum ging es beim „Forum gastgewerbliche Ausbildung“, bei dem Anfang November Direktoren und Fachbetreuer der bayerischen Berufsschulen sowie Vertreter von Kultusministerium und IHKs in München zusammenkamen. Hans Schneider, der sowohl den Vorsitz im Bundesausschuss für Berufsbildung des Dehoga Bundesverbands als auch im Berufsbildungsausschuss des Dehoga Bayern innehat, informierte über den derzeitigen Stand: „Am 24. Oktober war das Antragsgespräch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und somit der offizielle Startschuss für das Neuordnungsverfahren“, sagte er.

Technischem Fortschritt Rechnung tragen
Wie bereits bekannt, sollen im Zuge der Neuordnung alle Berufsbilder modernisiert werden. Laut Schneider wird dabei dem technischen Fortschritt – insbesondere im IT-Bereich –, dem veränderten Konsumverhalten der Gäste, der Mitarbeiterstruktur, aber auch den neuen gesetzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Die wichtigsten Punkte: Es wird einen neuen zweijährigen Ausbildungsberuf „Fachkraft Küche“ geben (ahgzberichtete). Diese Ausbildung biete, wie auch die anderen zweijährigen Ausbildungsberufe im Gastgewerbe, besonders für Auszubildende mit schulischen oder sprachlichen Defiziten einen Einstieg ins Berufsleben. „Wer dann noch das eine Jahr Lehre zum Koch draufsatteln möchte, wird das tun können“, so Schneider. Die Ausbildungsordnung für die „Fachkraft Küche“ soll zunächst für sieben Jahre befristet gelten. Zudem wird es die ebenfalls zweijährige Ausbildung zur „Fachkraft Gastronomie“ mit den Schwerpunkten Restaurantservice oder Systemgastronomie geben. Für beide Berufe soll es ebenfalls die Möglichkeit einer zweijährigen Anrechnung auf die entsprechende dreijährige Ausbildung geben.

Beim Ausbildungsberuf Hotelfachmann/-frau werden neue Kompetenzen im Hinblick auf Channel und Revenue Management integriert. Der Ausbildungsberuf Hotelkaufmann, der künftig Kaufmann/-frau für Hotelmanagement heißen wird, soll sich zudem stärker mit der Planung von Marketing & Sales sowie Revenue und Yield Management befassen. „Diese Ausbildung wird somit eine echte Alternative zum Studium oder dualen Studium werden“, betont Schneider. Bei den Köchen sollen Kalkulation und Kostenkontrolle eine größere Rolle spielen ebenso wie moderne Küchentechnik oder neue Anforderungen im Verbraucherschutz. Der Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/-frau bekommt künftig deutlichere Schwerpunkte im Bereich Veranstaltungen und erhält dadurch umfangreichere berufliche Perspektiven. Zudem sind derzeit drei Zusatzqualifikationen geplant. Für den Koch gibt es künftig „vegetarische und vegane Küche“, für die Serviceberufe „Wein“ sowie „Bar“.

Leistungskatalog für Ausbildungsbetriebe
Insgesamt sollen die jeweiligen Ausbildungsinhalte detaillierter formuliert werden. „Es soll ganz klar wieder eine Art Leistungskatalog für die Ausbildungsbetriebe geben“, so Schneider. Mit Blick auf die wachsende Bedeutung kommunikativer Kompetenzen gehören auch neue Berufsbildpositionen für „Digitalisierung und Kommunikation“ sowie „Anleitung und Führung von Mitarbeitern“ in allen dreijährigen Berufen dazu.

Überdies werde die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung angestrebt. Es gibt dann bei dreijährigen Ausbildungsberufen keine Zwischenprüfung mehr, sondern lediglich einen ersten und einen zweiten Teil der Abschlussprüfung, der je unterschiedlich gewertet wird. In die Zuständigkeit der Kultusministerkonferenz fällt es, parallel zur Erarbeitung der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans, neue Rahmenlehrpläne zu erstellen. „Es ist eine große Herausforderung, sieben Berufe neu zu ordnen“, so Schneider. Die neuen Ausbildungsinhalte sollen laut seiner Aussage ab August 2022 wirksam sein. Eine weitere Neuerung hatte bereits Dehoga-Bundespräsident Guido Zöllick angekündigt (ahgzvom 5. September): In Kürze soll ein deutschlandweites Ausbildungsgütesiegel „TOP-Ausbildungsbetrieb“ eingeführt werden.

An der Neuordnung der gastgewerblichen Berufe arbeitet der Dehoga Bundesverband im Dialog mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Branchen-Experten, dem Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) sowie den Industrie- und Handelskammern bereits seit 2014.