Bildungsfreistellung

Weiterbildung soll den Menschen die Chance bieten, sich die für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Mitgestaltung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen, und dies unabhängig von Geschlecht und Alter, Bildung, sozialen oder beruflichen Stellung, politischen oder weltanschaulichen Orientierung und Nationalität.

Alle Beschäftigten, die Ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Antragsstellung finden Sie hier.