Reisen für Alle
Bundesweite Kennzeichnung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen entlang der gesamten touristischen Servicekette anhand von Qualitätskriterien. Dazu gehören: Betriebe und Leistungsträger der Dienstleistungsbranche, Destinationen und Orte, Rad- und Wanderwege, Anbieter von Pauschalangeboten.
Anforderungen/ Inhalt:
- Teilnahme mindestens eines Mitarbeiters an einer Präsenz oder Online-Schulung zum Thema „Barrierefreiheit als Qualitäts- und Komfortmerkmal“.
- Vor-Ort-Erhebung von Daten zur Barrierefreiheit durch speziell geschulte Erheber.
- Datenerhebung gemäß einheitlich entwickelter Qualitätskriterien für 7 Personengruppen: Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Hörbehinderung, gehörlose Menschen, Menschen mit Sehbehinderung, blinde Menschen, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
- Die 1. Kennzeichnung „Information zur Barrierefreiheit“ erhält jedes erhobene Objekt. Sie signalisiert, dass detailliert und verlässliche Informationen zu den spezifischen Anforderungen der 7 Personengruppen vorliegen und eingesehen werden können.
- 2. Kennzeichnung in der Stufe 1 oder in der Stufe 2 erhält das erhobene Objekt je nach Erfüllung der Qualitätskriterien. Die Stufe 1 bedeutet, dass Basisanforderungen für mindestens eine Personengruppe erfüllt sind. Die Stufe 2 bedeutet, dass Qualitätskriterien über die Basisanforderungen hinaus für mindestens eine der Personengruppen erfüllt sind.
Für weitere Informationen zu Ablauf und Kosten nehmen Sie Kontakt mit der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, dem zuständigen Lizenznehmer in Sachsen-Anhalt, auf.
18.11.2018