Leitfaden für die Wiederaufnahme von Gästeführungen

Regeln in Sachsen-Anhalt

Vorbereitung von Gästeführungen Planung der Gruppengröße:

Aus dem Gebot, Kontakte zu minimieren, ergibt sich die Aufgabe, einen ausreichenden Abstand herzustellen. Die Teilnehmeranzahl kann maximal bis zu der im jeweiligen Bundesland erlaubten Zahl betragen.

  • Gruppe bis 100 Personen, ab 1. Juli 250 Personen
  • Mund und Nasen Bedeckung
  • Abstandsreglung einhalten 1,50 m
  • Anwesenheitslisten, erfassen der Teilnehmer (4 Wochen bereithalten für Kontrollen, nach 8 Wochen datensicher entsorgen)

Der Gästeführer muss dabei als ein Teilnehmer der Gruppe mitgezählt werden.

Als Startpunkte der Führung sind Treffpunkte zu wählen, die leicht zu finden sind, an denen sich aber kaum Personen aufhalten.

Bezahlung

Bei Gruppenbuchungen sollte die Bezahlung vorher online erfolgen, der Ticketverkauf bei öffentlichen Führungen sollte ebenfalls online im Vorhinein erfolgen. Bei großer Nachfrage können zusätzliche Termine angeboten bzw. zusätzliche Guides eingesetzt werden. Bei Zahlung vor Ort: kontaktlos mit EC-Karte; Bargeldzahlungen mit Handschuhen

Die verkauften Tickets dürfen nur für eine bestimmte Führung gültig sein, damit die max. Teilnehmerzahl nicht überschritten wird. Datum/Uhrzeit/Thema müssen gut sichtbar sein. Die Teilnahme an anderen Führungen als der angegebenen sollte nicht möglich sein.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument des Bundesverbandes der Gästeführer in Deutschland e.V. und der Empfehlung zur Wiederaufnahme von Gästeführungen des LTV (diese wird den aktuellen Regelungen angepasst, Stand 29.05.2020)