21,5 Mio. Euro für Dorfentwicklung und touristische Infrastruktur

Förderung für den ländlichen Raum

Lebendige Dörfer sind das Rückgrat des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt. Mehr als 200 Gemeinden im Land sorgen mit ihren Konzepten und Ideen dafür, dass der ländliche Raum lebenswert für die Menschen vor Ort bleibt, sich zugleich aber auch Touristen angezogen fühlen.

Um ländliche Räume in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig zu machen, fördert das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Investitionen in die Dorfentwicklung sowie in kleine touristische Maßnahmen mit insgesamt 21,5 Millionen Euro. Die Summe steht im Rahmen der EU-Förderprogramme "Dorfentwicklung" und "Touristische Infrastruktur" zur Verfügung.

Antragsfrist ist der 16. Mai 2022. Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen (etwa Vereine) und Privatpersonen.

"Die Dörfer haben für Sachsen-Anhalt eine große Bedeutung - und sie haben eine beeindruckende Entwicklung vollzogen", sagt der für die ländliche Entwicklung zuständige Minister Sven Schulze. Zu verdanken sei das nicht zuletzt dem Engagement von Gemeinden und Bürgern. "Alle zusammen tragen dazu bei, dass wichtige Gebäude erhalten bleiben und weiter genutzt werden, dass Begegnungsorte entstehen und auch neue Erholungsangebote hinzukommen. Auf dem Land gehen Dorfentwicklung und Tourismus Hand in Hand", so Schulze.                                  

Hintergrund:

Die Förderprogramme "Touristische Infrastruktur" und "Dorfentwicklung" sind Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (EPLR) Sachsen-Anhalt 2014 – 2022. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020) Teil D - Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur in der jeweils geltenden Fassung.

Anträge, die am 16. Mai 2022 (Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass die Vorhaben förderwürdig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Das Förderbudget hierfür beträgt 21,5 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln des Landes und des Bundes sowie unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Wiederaufbaufonds EURI.

Die Antragsunterlagen sind abrufbar unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Investitionsförderung, FP 6314 und 6315). Für Fragen steht das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zur Verfügung.